In der betrieblichen Praxis lassen sich Fehler nicht immer vermeiden.
Sobald jedoch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, kann man mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens seine Interesse vertreten.
- Gutachten zu Ausführungsmängeln an Kälteanlagen
- Gutachten zu Ausführungen von Korrosionsschutz und Dämmungen an Kälteanlagen
- Überprüfungen von Kälteleistungen und Einhaltung von vereinbarten Temperaturen
- Erstellung von Lärmgutachten in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro